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FAQ

Das Bispinger Heide-Schützenfest beginnt im Jahr 2025 am 18. Juli und endet am 20. Juli. Es dauert also 3 Tage und findet immer am Wochenende um den 3. Sonntag im Juli statt. Die Öffnungszeiten vom Festplatz findet Ihr hier.

Es wird tolle Aktionen geben! Lasst Euch überraschen oder schaut vorab in das Festprogramm.

Nein, der Zutritt zum Schützenplatz ist frei. Bei bestimmten Programmpunkten im Festzelt muss Eintritt bezahlt werden. Die Preise und Tickets findet Ihr hier und im Festprogramm. Das Vergnügen in den Fahrgeschäften und Schaustellerbetrieben ist natürlich nicht kostenlos. Immer sonntags ist Familiennachmittag, mit speziellen Angeboten und reduzierten Preisen.

Es wird empfohlen, auf Rucksäcke und große Taschen zu verzichten. Lasst am besten alles zu Hause, was Ihr zum Feiern nicht benötigt. Denn es gilt: Am schnellsten auf das Schützenfest kommen alle, die keinen Rucksack oder keine Taschen dabei haben. Diese werden ansonsten durch den Ordnungsdienst kontrolliert.

Der Platzordnungsdienst zeigt auf dem Schützenplatz Präsenz und führt bei bestimmten Programmpunkten auch Zugangskontrollen zum Festzelt durch. Die Ordner stehen auch als direkte Ansprechpartner für Besucher zur Verfügung.

Auf dem Schützenplatz gibt es keine Schließfächer – also am besten alles zu Hause lassen, was beim Karussell fahren und Zuckerwatte futtern stört.

Da gibt es einige Dinge, die niemand auf dem Platz sehen möchte:

  • Waffen oder sonstige Gegenstände, die zur Verletzungen von Personen führen können und die wie Waffen eingesetzt werden können
  • Glasflaschen!
  • ätzende, brennbare oder färbende Substanzen und Sprühdosen
  • pyrotechnische Gegenstände aller Art
  • Laser-Pointer
  • Drogen und Alkohol
  • rassistische & fremdenfeindliche Banner, Fahnen, Flyer und Ähnliches

Habt Ihr Interesse am Schützensport, dann nutzt bitte unsere Vereins-Internetseite. Je nachdem, welche Sportschießarten für Euch in Frage kommen, können wir Euch die passenden Ansprechpartner vermitteln.

Hier gibt es kein WLAN! Unterhaltet Euch lieber und habt Spaß mit Euren Freunden und Familien auf dem Schützenplatz!

Wenn etwas verloren geht, könnt Ihr Euch an das Ordnungspersonal oder Mitglieder vom Schützenverein Bispingen melden. Wenn es dort bis zum Ende des Festes nicht auftaucht, meldet euch beim Fundbüro Bispingen. Dort gehen auch alle nicht abgeholten, aber gefunden Sachen nach dem Fest hin.

Wie Ihr am besten zu uns findet, könnt Ihr hier lesen.

Nein, im Festzelt ist das Rauchen nicht erlaubt.

Freitag ist das Kinderschützenfest mit vielen lustigen Spielen und attraktiven Preisen.

Am Sonntag ist wieder Familiennachmittag, mit vielen Sonderaktionen. Ihr dürft gespannt sein.

Viel Spaß und Action bieten die verschiedenen Fahrgeschäfte. Da ist für die ganze Familie, vom Kleinkind bis zu den Großeltern, für alle etwas dabei.

Ja, natürlich! Familien und Kinder sind herzlich willkommen.

Laut Jugendschutzgesetz ist der Aufenthalt in Gaststätten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bis 22.00 Uhr gestattet, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet. Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nur bis 24 Uhr erlaubt. Bitte auch die Hinweise zum Muttizettel weiter unten lesen und beachten.

Hinweise und Informationen zum "Muttizettel"

Du möchtest abends länger in der Zeltdisco oder auf dem Schützenfest bleiben?
Das deutsche Jugendschutzgesetz legt für Minderjährige bis 16 Jahre bzw. Jugendliche bis 18 Jahre sehr strikte Uhrzeiten fest oder verlangt, dass Du in Begleitung eines Erziehungsberechtigten unterwegs bist.

Da Du wohl kaum mit Deinen Eltern in die Disco möchtest, gibt es eine tolle Alternative: Den Muttizettel!

Mit diesem Zettel kannst Du Dich auch von einer anderen volljährigen Person begleiten lassen, die für das besondere Event mit Deiner Erziehung beauftragt wird. Im Folgenden finden Du und Deine Eltern alle wichtigen Informationen zum Muttizettel.

Der Muttizettel, offiziell “Erziehungsbeauftragung” genannt, ist im § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes benannt. Deine Eltern können diesen Zettel ausfüllen und unterschreiben, um Dir den Besuch eines Konzerts, einer Party oder eines Clubs zu ermöglichen, selbst wenn Du dies wegen Deines Alters nach dem Jugendschutzgesetz nicht mehr dürftest.

Einzige Voraussetzung ist, dass Dich eine andere Person anstelle Deiner Eltern begleitet, die bereits über 18 ist und ausreichend Kompetenzen für die Betreuung von Jugendlichen besitzt. Dies kann beispielsweise ein Jugendleiter oder ein verantwortungsvoller, erwachsener Freund sein.

Die erlaubte Ausgehzeiten für Clubs, Disco, Konzerte & Co. hängt von Deinem Alter und der Tatsache ab, ob Dich jemand begleitet. Die folgende Aufstellung verschafft Dir einen grundlegenden Überblick, damit Du weißt, wann Du einen Muttizettel vorlegen musst.

In allen Fällen, in denen der Muttizettel weiterhilft, könntest Du Dich auch von Deinen Erziehungsberechtigten begleiten lassen.

 

AlterArt der VeranstaltungOhne MuttizettelMit Muttizettel
bis 15Tanzveranstaltung anerkannter Träger & Vereinebis 22.00 Uhrunbegrenzt
bis 15Club, Disco, Konzert, Kneipe, Bar etc.nicht möglichunbegrenzt
bis 16Tanzveranstaltung anerkannter Träger & Vereinebis 24.00 Uhrunbegrenzt
bis 16Club, Disco, Konzert, Kneipe, Bar etc.nicht möglichunbegrenzt
bis 18jede Artbis 24 Uhrunbegrenzt
ab 18jede Artunbegrenztwird nicht benötigt

Ihnen als Eltern bietet der Muttizettel eine tolle Möglichkeit, nicht für jede abendliche Veranstaltung ein Verbot erteilen zu müssen. Der Muttizettel ist bewusst vom Gesetzgeber eingeführt worden, um Ihnen und Ihren Kindern größere Freiheiten zu geben, obwohl Sie bis zur Volljährigkeit die Aufsichtspflicht für Ihre Kinder besitzen.

Um Ihren Nachwuchs guten Gewissens auf eine Party oder ein Konzert zu lassen, sollten Sie den Muttizettel in Ruhe gemeinsam ausfüllen und sich ausgiebig über die Person informieren, die Sie mit der Erziehung beauftragen.

Beachten Sie vor allem:

  • der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein.
  • der Erziehungsbeauftragte ist zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung ein Ansprechpartner.
  • der Beauftragte ist verantwortungsvoll und seiner Aufgabe gewachsen.

Wenn Du als Erziehungsbeauftragter auf dem Muttizettel eingetragen wirst, übernimmst Du eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Sobald Du auf dem Muttizettel stehst und dem von Dir betreuten Minderjährigen oder Jugendlichen passiert etwas, kannst Du hierfür verantwortlich gemacht werden. Betreue deshalb im Idealfall nur einzelne Jugendliche und nimm diese Aufgabe ernst.
Hierzu gehören beispielsweise, dass Du als Vorbild für den Minderjährigen oder Jugendlichen giltst und er auf Dich hört, genauso wie der bewusste Verzicht auf Alkohol.
Hiervon musst Du auch die Eltern des Jugendlichen überzeugen, die Deinen Namen auf den Muttizettel schreiben sollen!

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